Rehasport

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden

Wer kann Rehasport nutzen?

Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Rehabilitationssport kan auch für Kinder in Betracht kommen. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

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Rehasport auf Verordnung des Arztes

Rehapsort darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt . Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!

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Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung übernommen. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

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